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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2011 - L 6 AS 634/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,123758
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2011 - L 6 AS 634/11 B ER (https://dejure.org/2011,123758)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.08.2011 - L 6 AS 634/11 B ER (https://dejure.org/2011,123758)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. August 2011 - L 6 AS 634/11 B ER (https://dejure.org/2011,123758)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2011 - L 6 AS 634/11
    Dieser besteht darin, dass der Antragsgegner den Antragstellern die Geldmittel zur Verfügung stellt, die diese benötigen, um die Lieferung der Wärme durch das Energieversorgungsunternehmen zahlen zu können (BSG Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R).

    Entgegen der Ansicht des SG handelt es sich bei dem Nachforderungsbetrag nicht um Schulden iSd § 22 Abs. 8 SGB II. Dies wäre dann der Fall, wenn der Antragsgegner die monatlich zu zahlenden Abschlagsbeträge zur Verfügung gestellt und die Nachforderung auf der Nichtzahlung der Abschläge seitens der Antragsteller beruht hätte (BSG Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2011 - L 6 AS 634/11
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners haben auch seine früheren Hinweisschreiben keine derartige Warnfunktion: Das Schreiben vom 21. August 2008 bezieht sich auf die zuvor bewohnte Wohnung, nennt veraltete Höchstgrenzen und enthält eine unzulässige Pauschalierung (vgl. BSG Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2011 - L 6 AS 634/11
    Einschränkungen können sich allenfalls aus einem unwirtschaftlichen Heizverhalten ergeben (BSG Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2011 - L 11 AS 1063/11

    Wohnflächengrenze für Alleinerziehende in Niedersachsen; Angemessenheit der

    Vor allem aber ist dies zugunsten der Antragsteller bereits in einem vorangegangenen Eilverfahren vom erkennenden Gericht ausdrücklich so entschieden worden (Beschluss vom 9. August 2011 - L 6 AS 634/11 B ER, S. 2f.).

    In dem Beschluss des 6. Senats vom 9. August 2011, a.a.O., wurde ebenfalls bereits entschieden, dass aufgrund der Alleinerziehung der Antragsteller zu 2) bis 4) durch die Antragstellerin zu 1) bei Anwendung der Tabelle zu § 12 WoGG fiktiv von einem weiteren Haushaltsangehörigen auszugehen ist.

    Dementsprechend ist nach Auszug der Tochter K. für die vier Antragsteller der Tabellenwert für einen 5-Personenhaushalt maßgeblich (vgl. hierzu bereits: S. 2 f. des Beschlusses des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 9. August 2011, a.a.O.).

    Unter Heranziehung des Wertes aus der Tabelle zu § 12 WoGG (Mietenstufe IV für einen 5-Personenhaushalt [688,- Euro] zzgl. eines "Sicherheitszuschlags von 10%) ergibt sich somit für die Antragsteller - wie das SG zutreffend entscheiden hat - eine angemessene Bruttokaltmiete von maximal 756, 80 Euro, also ein deutlich über der tatsächlichen Bruttokaltmiete der Antragsteller liegender Betrag (so auch bereits der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Beschluss vom 9. August 2011, a.a.O.).

    Sie berücksichtigt den Teilerfolg der Antragsteller sowie die Tatsache, dass der Antragsteller dadurch, dass er in seinem Bescheid vom 17. August 2011 von der Entscheidung des 6. Senats vom 9. August 2011 (a.a.O.) abgewichen ist (s.o. unter 1.), Anlass für die Einleitung des vorliegenden Eilverfahrens gegeben hat.

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